Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger nicht zerreden.
In dieser Woche hat sich der nordrhein-westfälische Landtag mit einem kommunalen Ausländerwahlrecht für Nicht-EU-Bürger beschäftigt. Der von Rot-Grün und den Piraten getragene Antrag hat leider nur das Ansinnen gehabt, um Wahlkampfgetöse veranstalten, denn erfolgreich konnte er gar nicht sein. Als das kommunale Ausländerwahlrecht für EU-Bürger 1992 eingeführt wurde, musste das natürlich auch im Grundgesetz verankert … Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger nicht zerreden. weiterlesen
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